Behandlungspflege


"Behandlungspflege" beinhaltet die Übernahme von medizinischen Leistungen, dazu gehören beispielsweise die Erledigung von Injektionen, Verbandswechseln, Blutzuckermessungen, das Legen und Wechseln von Blasenkathetern, die Medikamentengabe und das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.

Damit unser qualifiziertes Fachpersonal diese Verrichtungen durchführen darf, muss uns eine entsprechende ärztliche Verordnung vorliegen, die wir zur Genehmigung bei der Krankenkasse einreichen.

Erst mit deren Zusage werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen, entscheidend dafür sind die gesetzlichen Richtlinien der „Häuslichen Krankenpflege“ nach § 37 SGB V.

Die Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenversicherung nach dem Sozialgesetzbuch V (SGB V).

Sie ist zuzahlungspflichtig. Es sind 10 € je Verordnung und 10% der Behandlungskosten zu entrichten, begrenzt auf maximal 28 Tage im Jahr.

Anleitungen zu medizinischen Verrichtungen sind nach den Richtlinien der „Häuslichen Krankenpflege“ SGB V § 37 – verordnungsfähig – und werden von uns nach Maßgabe Ihres Arztes durchgeführt, d. h. unser Fachpersonal zeigt Ihnen beispielsweise, wie Injektionen oder Blutzuckermessungen durchzuführen sind.